In diesem Zusammenhang bieten sich zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten, deren konkrete Eignung sich nach den Umständen und den individuellen Zielen im Einzelfall richtet.
Ich berate Sie, welche Kooperationsform, z.B.
- (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft,
- Job-Sharing-Partnerschaft,
- (überörtliche) Teilgemeinschaftspraxis,
- Praxisgemeinschaft,
- Apparategemeinschaft,
- Organisationsgemeinschaft,
- Praxisnetz,
- Medizinisches Versorgungszentrum,
- sektorenübergreifende Versorgung,
- Gesundheitszentrum,
- Praxisklinik,
- Integrierte Versorgung
für Sie optimal ist.
Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen und die Ihrer (potentiellen) Partner gestalte ich die erforderlichen Verträge.
Selbstverständlich sind dabei auch die Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Gerichte zu erfüllen.
Die solide und rechtssichere vertragliche Grundlage einer Kooperation hilft sowohl während ihres Bestehens als auch im Falle der Beendigung unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Gleiches gilt entsprechend im Falle eines/einer geplanten Praxisverkauf/ Praxisübernahme oder der Anstellung von Ärzten.