Mit dem Erwerb einer Wohnung, sei es durch Kauf, Schenkung oder Erbe hängen eine Vielzahl von Rechtsfragen zusammen.
Die Tatsache, dass man damit Mitglied einer Eigentümergemeinschaft wird, macht es unabdingbar, sich über die damit zusammenhängenden Rechte aber auch Pflichten im Klaren zu sein.
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Ich stehe Ihnen als Eigentümer einer Wohnung dabei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Ebenso unterstütze ich aber auch Eigentümergemeinschaften bei der Wahrung ihrer Interessen. Dabei arbeite ich eng mit den, die betroffenen Liegenschaften betreuenden, Hausverwaltungen zusammen, sei es bei Rechtsfragen im Rahmen der täglichen Verwaltung, aber auch vor Gericht, wenn z.B. gegen Handwerker geklagt werden muss, oder Beschlüsse aus den Eigentümerversammlungen angefochten wurden.
Mein Leistungsangebot umfasst dabei insbesondere die:
Aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Fachanwalt als auch durch kontinuierliche Fortbildungen im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts und jahrelanger praktischer Erfahrung kann ich dabei auf ein umfassendes, stets aktuelles Fachwissen in diesen Bereichen zurückgreifen.